BEITRAGSORDNUNG

und

S A T Z U N G
des FC Lachendorf
Stand 2005



§ 1
Name, Sitz

Der Verein führt den Namen "FC Lachendorf 1985 e. V.". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Lachendorf.


§ 2
Zweck, Aufgaben

Zweck des Vereins ist die Pflege des Sports. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen und seinen Gliederungen. Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, rassischer und weltanschaulicher Toleranz.


§ 3
Gemeinnützigkeit

Der FC Lachendorf verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Abgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhä1tnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 4
Eintritt von Mitgliedern

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Minderjährigen ist die Eintrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


§ 5
Austritt von Mitgliedern

Ein Mitglied kann jederzeit zum Quartalsende durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes aus dem Verein austreten.


§ 6
Mitgliedsbeiträge

Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Außerdem werden von den Mitgliedern Beiträge erhoben.
Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden.
Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühren , Beiträgen und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt


§ 7
Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu benutzen und in den Abteilungen des Vereins Sport zu treiben sowie an den Veranstaltungen teilzunehmen.
Pflicht des Mitgliedes ist es, sich an die Satzung des Vereins zu halten.
Darüber hinaus kann jedes aktive Mitglied, zwecks Erhaltung und Pflege der vom Verein genutzten Sportstätten, sowie zur Durchführung besonderer Veranstaltungen, herangezogen werden.
Die Anzahl der zu leistenden Stunden wird jährlich vom Vorstand mit den Sparten festgelegt


§ 8
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand


§ 9
Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, seinen zwei Stellvertretern, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein kann durch jedes Vorstandsmitglied vertreten werden.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,00 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.


§ 10
Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Mitgliederversammlung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.

Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung
b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
c) Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts
d) Beschlußfassung über die Aufnahme von Mitgliedern


§ 11
Wahl und Amtsdauer der Vorstandes

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen.
Zu Vorstandsmitgliedern können nur Vereinsmitglieder gewählt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so übernimmt ein anderes Mitglied dessen Aufgabe bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung


§ 12
Sitzung und Beschlüsse des Vorstandes

Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden einberufen werden.
Die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind.
Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des Stellvertreters.
Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlußfassung zustimmen.


§ 13
Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied mit vollendetem 14. Lebensjahr eine Stimme.

Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr
b) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
c) Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
d) Beschlußfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins
e) Beschlußfassung über den Ausschluß eines Mitglieds


§ 14
Einberufung der Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.
Sie wird vom Vorstand unter Einbehaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen.
Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekanntzugeben.
Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung beschließt die Versammlung.


§ 15
Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.


§ 16
Beschlußfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, oder auf Antrag eines Mitglieds, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter.
Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs einem Wahlausschuß übertragen werden.
Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens ein fünftel aller stimmberechtigter Vereinsmitglieder anwesend sind.
Bei Beschlußunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.
Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
Die Mitgliederversammlung faßt Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
Zur Änderung der Satzung und zum Ausschluß eines Mitglieds ist jedoch eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von neun Zehntel erforderlich.
Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Hat niemand dies erreicht, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.


§ 17
Auflösung des Vereins

Nach einer Auflösung des Vereins, die nur mit neun Zehntel der angegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden kann, sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsame vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Das nach einer Auf1ösung des Vereins als auch bei Aufhebung des Vereins und bei Wegfall des bisherigen Zwecks vorhandene Vermögen fällt an die Gemeinde Lachendorf, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige sportliche Zwecke zu verwenden hat.






BEITRAGSORDNUNG

gültig seit dem 1. 7.2015

Monatlicher Beitrag
(passive Mitglieder)
Monatlicher Beitrag
(aktive Mitglieder)
einmalige
Eintittsgebühr
Kinder und
Jugendliche
2,50 € 4,00 € 5,00 €
 
Erwachsene
 
4,50 € 6,00 € 5,00 €
Familien bzw.
Partnerbeitrag
6,50 € 8,00 € 5,00 €




Kontoverbindung


Name     Kontonummer     Bankleitzahl     Kasse
 
FC Lachendorf     065503336     25750001     Sparkasse Celle


IBAN DE49257500010065503336
BIC NOLADE21CEL


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